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AutorenbildT.Sohn

Fluchtwegsicherung: Leben retten im Ernstfall

Aktualisiert: 17. Juli


Fluchtwegsicherung und Rettungswegtechnologie ist ein zentrales Thema im Brandschutz und der Gebäudesicherheit. Sie dient dazu, im Ernstfall z.B. eines Brandfalls, die schnelle

Evakuierung von Gebäuden zu ermöglichen. Fluchtwege müssen jedoch jederzeit frei

zugänglich sein und dürfen durch keine Hindernisse blockiert werden.


Warum ist Fluchtwegsicherung wichtig?


Die Sicherung von Fluchtwegen in Deutschland ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten gehören:


  • Bauordnungsgesetze der Länder (LBO): Die LBO regeln die grundsätzlichen Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden, einschließlich der Anforderungen an Fluchtwege.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStV): Die ArbStV enthält spezielle Vorgaben für die Fluchtwegsicherung in Arbeitsstätten.

  • Versammlungsstättenverordnung (VStättV): Die VStättV regelt die Sicherheitsanforderungen für Versammlungsstätten, wie z. B. Theater, Kinos und Versammlungsräume.

  • Technische Regeln für Brandschutz (TRVs): Die TRVs konkretisieren die Anforderungen der Gesetze und Verordnungen und enthalten praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung des Brandschutzes.


Folgen von nicht ausreichender Fluchtwegsicherung


Die Folgen von nicht ausreichend gesicherter Fluchtwege können gravierend sein.

Im Brandfall kann es zu folgenden Situationen kommen:


  • Personen können im Gebäude eingeschlossen werden und ersticken oder verbrennen.

  • Die Evakuierung des Gebäudes wird verzögert, wodurch mehr Menschen gefährdet werden und zu Schaden kommen können.

  • Panik und Massenpanik können entstehen, was die Evakuierung weiter erschwert.

  • Sachschäden durch Feuer und Rauch können erheblich höher ausfallen.


Verantwortung von Gebäudebetreibern und Gebäudeeigentümern


Gebäudebetreiber und Gebäudeeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Fluchtwege in ihren Gebäuden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Dies bedeutet, dass sie unter anderem folgende Pflichten haben:


  • Fluchtwege müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen durch keine Hindernisse blockiert werden.

  • Fluchtwege müssen ausreichend beschildert und beleuchtet sein.

  • Fluchtwegtüren müssen mit Panikschlössern ausgestattet sein, die von innen ohne Schlüssel geöffnet werden können.

  • Fluchtwege und Fluchtwegtüren müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.


Die Fluchtwegsicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes und trägt dazu bei, Leben und Sachwerte zu schützen. Gebäudebetreiber und Gebäudeeigentürmer haben die Verantwortung dafür zu sorgen, dass Fluchtwege in ihren Gebäuden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.













Zu beachtende Normen hierzu sind:

DIN EN 1125:2017-08 Paniktüren und Notausgangstüren

DIN EN 179:2021-08 Fluchtwegbeleuchtung

DIN 18015:2020-04 Barierefreie Gestaltung von Gebäuden und Anlagen

Bei der Planung und Umsetzung von Fluchtwegtechnik und Fluchtwegsicherung sollten Sie sich immer von einem Fachmann beraten lassen.


Hier gibt es weitere Informationen zu dem Thema oder von Experten:




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